Bürgerstiftung Dillhausen – Geschäftsordnung

Geschäftsordnung der Bürgerstiftung Dillhausen:

Vorbemerkung:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die doppelte Funktionsbezeichnung für Frauen und Männer verzichtet.

1. Aufgaben des Kuratoriums

Das Kuratorium übt seine Aufgaben im Rahmen der Stiftungsverfassung der Bürgerstiftung Dillhausen aus, es wählt den Vorstand und überwacht deren laufendes Geschäft.

2. Sitzungen des Kuratoriums

Der Sprecher des Kuratoriums hat mindestens einmal jährlich eine Sitzung des Kuratoriums einzuberufen. Der Termin ist spätestens zwei Wochen vor der Sitzung den Mitgliedern des Kuratoriums mit einem Vorschlag zur Tagesordnung bekannt zu geben. Den Vorschlag für die Tagesordnung und den Termin legt der Sprecher im Benehmen mit dem Vorstand fest.

Die Leitung der Sitzung hat der Sprecher des Kuratoriums. Die endgültige Tagesordnung wird bei Sitzungsbeginn beschlossen. Änderungen und Ergänzungen sind danach nur noch zulässig, wenn sie von der Mehrheit der stimmberechtigen Sitzungsteilnehmer getragen werden.

Anträge sollen mindestens drei Tage vor dem Sitzungstermin beim Sprecher des Kuratoriums eingereicht werden. Die Anträge sind ausreichend schriftlich zu begründen.

Eine außerordentliche Sitzung des Kuratoriums ist einzuberufen, wenn sie unter Angabe einer Tagesordnung von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Kuratoriums beantragt wird.

3. Wahl zum Kuratorium

Das Kuratorium wird entsprechend der Stiftungsverfassung für 3 Jahre gewählt. Nach Ablauf der Wahlzeit lädt der Sprecher des Kuratoriums alle Mitglieder des Kuratoriums zu einer außerordentlichen Kuratoriumssitzung ein.

Alle Mitglieder des Kuratoriums haben bis spätestens einen Monat vor Beginn der Sitzung dem Sprecher zu erklären, ob sie für eine weitere Wahlperiode des Kuratoriums bereit sind.

Der Sprecher des Kuratoriums stellt zu Beginn der Wahl fest, welche Mitglieder ihre Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit im Kuratorium erklärt haben. Entsprechend der Stiftungsverfassung sind durch diese Feststellung diese Mitglieder des Kuratoriums für weitere 3 Jahre gewählt, sofern nicht gegen einzelne Mitglieder aus dem Kuratorium Widerspruch eingelegt wird. In diesem Fall bedarf es der Wahl durch die teilnehmenden Mitglieder des Kuratoriums.

Hiernach hat das Kuratorium die durch den Verzicht freiwerdende Sitze im Kuratorium der Bürgerstiftung Dillhausen neu zu besetzen bzw. neue Mitglieder für bisher nicht besetzte Sitze im Kuratorium zu wählen. Alle Mitglieder des Kuratoriums sind vorschlagsberechtigt. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten gültig abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.

Der Sprecher des Kuratoriums wird den Gewählten über seine Wahl informieren. Durch Annahme der Wahl gegenüber dem Sprecher des Kuratoriums wird der Gewählte Mitglied im Kuratorium der Bürgerstiftung Dillhausen.

4. Erstattung von Aufwendungen

Die Mitglieder des Kuratoriums üben ihre Ämter ehrenamtlich und unentgeltlich aus.

5. Schriftsachen

Grundsätzlich wird der Schriftverkehr vom Sprecher des Kuratoriums geführt und verwaltet. Dies gilt insbesondere für Einladungen zu Sitzungen des Kuratoriums und damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Über jede Sitzung des Kuratoriums ist ein schriftliches Protokoll zu führen. Protokollführer ist jeweils im Wechsel ein Mitglied des Kuratoriums. Dies ist mittlerweile durch den Beschluss vom 24.11.2010 aufgehoben. Das Protokoll wird grundsätzlich vom Sprecher oder stellvertreten Sprecher des Kuratoriums geführt.

Die Protokolle sind vom Sprecher und stellvertretenden Sprecher zu unterschreiben und dem Vorsitzenden des Vorstandes in Kopie oder als elektronische Datei (sowie dem Treuhänder) bekannt zu geben. Eine Ausfertigung des Protokolls erhalten alle Mitglieder des Kuratoriums. Einwände gegen das Protokoll sind dem Sprecher des Kuratoriums zwei Wochen nach Zugang mitzuteilen.

6. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsordnung können von jedem Mitglied des Kuratoriums beantragt werden. Anträge sind unter Angabe der Gründe mündlich oder schriftlich vor Beginn der Sitzung des Kuratorium zu stellen.

7. Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung wurde in der Sitzung des Kuratoriums am 17.11.2008 beschlossen und in Kraft getreten. Ergänzug Protokoll vom 24.11.2010 zu Punkt 5/Schriftsachen.

Tobias Eckert/Sprecher des Kuratoriums und Thomas Schaefer/stellv. Sprecher des Kuratoriums

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Termine


Fr. 28März2025

Dorfladen geöffnet

15:30 – 17:30

Sa. 29März2025

Dorfladen geöffnet

08:00 – 12:00

So. 30März2025

Dorfladen geöffnet

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08:00 – 10:00

Fr. 04Apr.2025

Dorfladen geöffnet

15:30 – 17:30

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